Sonntag, 22. April 2018

Kant, Schreiber und Beccaria und die Straftheorie

(Aufgabe 2c)

Immanuel Kant ordnen wir die Straftheorie Vergeltung zu, da er der Meinung ist das das Prinzip der Gleichheit gilt. Somit kann Mord auch nur durch die Todesstrafe wieder „gut gemacht“ werden. Im Text selbst sagt er: „damit jedermann das wiederfahre, was seine Taten wert sind.“
Zudem spielt für ihn ein sozialer Nutzen keine Rolle.

Hans-Ludwig Schreiber ordnen wir der Generalprävention zu, da diese vor allem zur Abschreckung dient. Er selbst beschreibt im Text das: „Die Todesstrafe, die die Basis von allem Leben bedroht, schreckt am besten ab.“

Im Fall Cesare Beccaria sind wir unsicher und ordnen ihn somit der Spezialprävention und der Generalprävention zu, da er vor allem den sozialen Nutzen hinsichtlich auf das Abhalten von einer Straftat im Sinn hat. Dennoch beschreibt er im letzten Satz des Textes: „Demnach besitzt die Intensität der Strafe lebenslänglicher Knechtschaft, welche die Todesstrafe zu ersetzen hätte, alles, was erforderlich ist, um ein tatenentschlossenes Gemüt zurück zu halten.“ Das lässt wiederrum auf die Spezialprävention schließen.


(Aufgabe 2d)

In unserer Gruppe hat jeder seine Meinung behalten. Es gab Uneinigkeiten hinsichtlich der Straftheorien an sich. Während einige in der Gruppe der Meinung waren, dass das Prinzip der Gleichheit, wie Immanuel Kant es in seinem Text beschrieben hat, gilt und somit eine Mord durch einen Mord in einen gewissen Maß gerechtfertigt ist, waren andere der Meinung, dass die Todesstrafe auf keinen Fall eine Lösung ist, nicht einmal zur Abschreckung, da diese gegen jegliche Menschenrechte verstößt.

 (Aufgabe 2e)
Gründe für und gegen die Todesstrafe 


Vorteile


Nachteile

  • Genugtuung
  • Der Hinzurichtende kann keinen weiteren Schaden anrichten





  • Anarchisch, da es aus Rache geschieht
  • Hinzurichtende leidet
  • schreckt nicht ab
  • nicht umkehrbar, falls es zu einem Irrtum kommen sollte
  • Staat stellt eigene Legitimation in Frage




-Lisa J.

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