Sonntag, 22. April 2018

Was ist die Todesstrafe?

Die Todesstrafe

Die Todesstrafe bezeichnet die Bestrafung mit dem Tod durch das wirkende Gesetz.

In Deutschland ist sie laut Art. 102 GG des Grundgesetzes und des EU-Rechts, welches über den Gesetzen einzelner Nationen steh abgeschafft. In der europäischen Grundrechtcharta Artikel 2 Absatz 2 wird festgelegt, dass niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf.
Außerdem gibt es das 13.Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches besagt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Es gibt zwar in der hessischen Verfassung einen Abschnitt der besagt, dass im Falle von schweren Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann - daher wird dennoch behauptet, dass es die Todesstrafe in Deutschland gibt - allerdings gilt hier wieder, das EU-Recht steht über dem Landesrecht und somit ist Artikel 2 der hessischen Verfassung, der die Todesstrafe erlaubt, nicht rechtsgültig.

-Monique K.

Quellen
https://www.juraforum.de/lexikon/todesstrafe
http://faktenfinder.tagesschau.de/hintergrund/todesstrafe-deutschland-hessen-101.html


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