Sonntag, 22. April 2018

Vorüberlegung zum Thema: "Todesstrafe" (Part 2)

Meinung zur Todesstrafe

1.c/d) Die nächste Aufgabe bestand darin unsere Meinung über die Todesstrafe festzuhalten und sie einer Straftheorie zuzuordnen.

Meinung 1: "Verbrecher, die besonders schwere Verbrechen begangen haben, zum Beispiel gewaltsamer Mord, Serienmörder, Vergewaltigung) sollten mit einer Todesstrafe bestraft werden können, dass sollte aber ein Richter von Fall zu Fall entscheiden. Todesstrafe dient der Vergeltung, hat somit keinen sozialen Nutzen und gehört zur Straftheorie der absoluten Strafgründe."

Meinung 2: "Ich bin gegen Todesstrafe, da sie die Rechte des Menschen verletzen und keiner sollte das Recht haben zu entscheiden wer lebt und stirbt. Die Todesstrafe wird der Straftheorie der relativen Strafgründe zugeordnet, mit dem Ziel der Prävention, damit künftige Verbrechen verhindert werden. Spezialprävention besagt, dass es zu einer Vorsorge kommt, dass der Täter nicht erneut straffällig wird. Täter sollten nicht umgebracht, sondern erzogen werden."

Meinung 3: "Todesstrafe ist unmenschlich, da man mit der Verhängung und Durchführung der Todesstrafe "Gott spielt", indem man über Leben und Tod entscheidet. Das sollte niemand dürfen.
Außerdem kann man ein Verbrechen nicht mit einem anderen Verbrechen begleichen. Mord bleibt Mord, auch wenn der Statt ihn durchführt, allerdings sind die Gefühle der betroffenen, die beispielsweise einen Menschen verloren haben, nachvollziehbar.
Todesstrafe kann der relativen Strafgründen zugeordnet werden. Generalprävention bedeuted, dass die Todesstrafe ausgeführt wird, um potenzielle Täter  abzuschrecken."

Meinung 4: "Todesstrafe sollte es nicht geben, da sie genau so ein Verbrechen ist und in keinem Fall eine Bestrafung. Durch die Durchführung der Todesstrafe entsteht eine neue Ungerechtigkeit. Täter sollten zwar die Konsequenzen für ihr Handeln tragen, aber nicht auf grausame Weise.
Todesstrafe dient der Spezialprävention (siehe Meinung 2)."

-Monique K.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen