Sonntag, 22. April 2018

Abschluss und letzte Gedanken



Haben sich unsere Ansichten geändert?



4.) Beantworten Sie die Frage "Wie stehen wir zur Todesstrafe und wie sind wir zu dieser Position gekommen?


Grundsätzlich haben sich unsere Meinungen nicht geändert. Zu der Meinung 1 kann man sagen das sie sich etwas verändert hat. Die Person sieht das Leben eines Menschen, als wertvoller an als vor der intensiven Auseinandersetzung mit diesen Thema und die Person findet das nur in seltensten Fällen zu dieser Maßnahme gegriffen werden sollte. Die anderen Meinungen sind gleich geblieben. Sie sehen die Todesstrafe immer noch als Verbrechen an und als Mord. Das Leben ist das wertvollste was ein Mensch besitzt. Um die genauen Meinungen zu lesen verweise ich auf den Post: Vorüberlegung zum Thema :  "Todesstrafe" (Part 2).

Das ist der letzte Post dieses Blogs zum Thema, ob Todesstrafe eine gerechte Strafe sein kann. Wir, die Ersteller dieses Blogs hoffen, dass ihr etwas aus unseren Erkenntnissen mitnehmen konntet.

-Tra Mi T. -Sarah H. -Lisa J. -Monique K.

Vertiefung und Auseinandersetzung mit der Todesstrafe

3. Minderjährig zum Tode verurteilt und ohne Chance, sich als Mensch zu verändern: der Fall Napoleon Beazley



Napoleon Beazley, geboren am 5. August 1976, erschoss am 19. April 1994 bei einem Autodiebstahl den Fahrzeugbesitzer John Luttig. Als er das Verbrechen vollzog, war er 17 Jahre alt. Beazley bestritt nie seine Schuld ab und betonte mehrfach, wie leid es ihm täte. Dabei zeigte er tiefste Reue und in seinen Briefen schrieb er, dass das Verbrechen "nicht nur abscheulich, sondern auch sinnlos" sei. Im Alter von 25 Jahren wurde Beazley mit einer Giftspritze hingerichtet. Trotz der Proteste und der Aufforderung an Gouverneur Rick Perry sein Leben zu verschonen, wurde er hingerichtet für ein Verbrechen, das er mit 17 Jahren begangen hat. Die Frage ist, hätte sich Beazley zu einen besseren Menschen entwickelt, wenn man ihn die Chance geben hätte sich zu ändern? Man weiß es nicht, aber die Tatsache, dass er sein Verbrechen bereut, zeigt, dass er auf den richtigen Weg war. In einen Brief, welches nach seiner Hinrichtung veröffentlich wurde, fordert er auf, die Menschen eine Chance zu geben ihre Fehler wieder gut zu machen. Außerdem beschrieb er, dass viele im Gefängnis säßen, die ihre Fehler wieder gut machen wollen, aber nicht wissen wie. Die Tatsache, dass ein Mann für ein Verbrechen bezahlt, das er im Alter von 17 Jahren begangen hat, also im Alter, wo man noch nicht ganz erwachsen ist, zeigt wie fehlerhaft das System in Amerika ist. Verdient nicht jeder eine zweite Chance sich verändern und zu verbessern? Man sollte es jedenfalls versuchen, egal wie schwer die Tat ist.

-Tra Mi T.



Kant, Schreiber und Beccaria und die Straftheorie

(Aufgabe 2c)

Immanuel Kant ordnen wir die Straftheorie Vergeltung zu, da er der Meinung ist das das Prinzip der Gleichheit gilt. Somit kann Mord auch nur durch die Todesstrafe wieder „gut gemacht“ werden. Im Text selbst sagt er: „damit jedermann das wiederfahre, was seine Taten wert sind.“
Zudem spielt für ihn ein sozialer Nutzen keine Rolle.

Hans-Ludwig Schreiber ordnen wir der Generalprävention zu, da diese vor allem zur Abschreckung dient. Er selbst beschreibt im Text das: „Die Todesstrafe, die die Basis von allem Leben bedroht, schreckt am besten ab.“

Im Fall Cesare Beccaria sind wir unsicher und ordnen ihn somit der Spezialprävention und der Generalprävention zu, da er vor allem den sozialen Nutzen hinsichtlich auf das Abhalten von einer Straftat im Sinn hat. Dennoch beschreibt er im letzten Satz des Textes: „Demnach besitzt die Intensität der Strafe lebenslänglicher Knechtschaft, welche die Todesstrafe zu ersetzen hätte, alles, was erforderlich ist, um ein tatenentschlossenes Gemüt zurück zu halten.“ Das lässt wiederrum auf die Spezialprävention schließen.


(Aufgabe 2d)

In unserer Gruppe hat jeder seine Meinung behalten. Es gab Uneinigkeiten hinsichtlich der Straftheorien an sich. Während einige in der Gruppe der Meinung waren, dass das Prinzip der Gleichheit, wie Immanuel Kant es in seinem Text beschrieben hat, gilt und somit eine Mord durch einen Mord in einen gewissen Maß gerechtfertigt ist, waren andere der Meinung, dass die Todesstrafe auf keinen Fall eine Lösung ist, nicht einmal zur Abschreckung, da diese gegen jegliche Menschenrechte verstößt.

 (Aufgabe 2e)
Gründe für und gegen die Todesstrafe 


Vorteile


Nachteile

  • Genugtuung
  • Der Hinzurichtende kann keinen weiteren Schaden anrichten





  • Anarchisch, da es aus Rache geschieht
  • Hinzurichtende leidet
  • schreckt nicht ab
  • nicht umkehrbar, falls es zu einem Irrtum kommen sollte
  • Staat stellt eigene Legitimation in Frage




-Lisa J.

Kant, Camus, Schreiber und Beccaria



Kant, Camus, Schreiber und Beccaria mit ihren verschiedenen Ansichten zur Todesstrafe




2a:)  Arbeiten Sie heraus, wie Kant seine Postion begründet und wie Camus diese Position kritisiert.  Beurteilen sie jeweils die Schlüssigkeit der Argumente. Erarbeiten Sie anschließend die von Schreiber dargestellte utilitaristische Rechtfertigung der Todesstrafe und Beccarias Position. Beurteilen Sie auch hier die Schlüssigkeit der Argumente.


Kant: Immanuel Kant folgt dem Prinzip der Gleichheit. Er meint was du einem anderen antust, tust du  auch dir selbst an. Wenn du einen anderen beschimpfst, beschimpfst du z.B.auch dich selbst. Er meint: " Nur das Wiedervergeltungsrecht... kann die Qualität und Quantität der Strafe bestimmt angeben..." (zu finden in M2 Zeile 11-12). Er spricht sich für die Todestrafe aus. Es gibt keinen Ersatz für eine Straftat, als die Straftat selbst.


Camus: Albert Camus sieht es als Vergeltung an jemanden damit zu bestrafen, was derjenige selbst  getan hat. Er sagt:" Die Vergeltung gehört in den Bereich der Natur und des Triebes, nicht in den des Gesetzes." (zu finden M3 Zeile 9-11). Genau deswegen ist Camus gegen die Todesstrafe und ist damit auch nicht der gleichen Meinung wie Kant. Das Gesetz soll die Natur des Menschen, damit auch den Wunsch nach Vergeltung belehren. Er meint auch das zu der Todesstrafe ebenfalls die Zeit bis zur  Vollstreckung gehört und das diese eine ungeheure Last für den Betroffenen ist. Seine Meinung ist das die Todesstrafe mit Mord gleichzusetzen ist.


Schreiber: Hans-Ludwig Schreiber sieht die Todesstrafe wiederum als gerechtfertig. Er meint das die  Strafe für ein Verbrechen schwerwiegender sein muss, als der Nutzen den ein Täter aus seiner Straftat zieht. Das soll dazu beitragen die Gesellschaft abzuschrecken,besonders bei einem Verbrechen wie Mord, wo das wertvolle Leben eines Menschen betroffen ist,  sieht Schreiber die Todesstrafe als gerecht an.

Beccaria: Cesare Beccaria hält die Todesstrafe für nicht relevant. Er meint das nicht der Schweregrad  einer Strafe, dazu beiträgt eine Wirkung auf den Menschen auszuüben, sondern die Länge der Strafe. Es benötigt immer wiederkehrende, auf längeren Zeitraum angewandte Strafen, um einen Menschen zu beeinflussen. Außerdem meint Beccaria, dass das Schauspiel der genommen Freiheit eines Verbrechers wirksamer ist als der Tod, da die meisten Menschen sowieso den Tod nur in weiter Ferne sehen.


Nun kommen wir zu der Schlüssigkeit der Argumente. Alle vier Persönlichkeiten haben Argumente gebracht die schlüssig und nachvollziehbar sind. Wobei ich die Argumente von Kant, dabei bewerte ich nur die Art wie er argumentiert, plausibler finde als die von Schreiber, im Vergleich, da sie beide die Meinung vertreten, das die Todesstrafe gerecht ist. Wieder nur die Begründungen bewertend, finde ich bei Camus und Beccaria im Vergleich die Argumentation von Camus besser, da es leichter zu verstehen ist warum er diese Meinung vertritt.


- Sarah H.






Vorüberlegung zum Thema: "Todesstrafe" (Part 2)

Meinung zur Todesstrafe

1.c/d) Die nächste Aufgabe bestand darin unsere Meinung über die Todesstrafe festzuhalten und sie einer Straftheorie zuzuordnen.

Meinung 1: "Verbrecher, die besonders schwere Verbrechen begangen haben, zum Beispiel gewaltsamer Mord, Serienmörder, Vergewaltigung) sollten mit einer Todesstrafe bestraft werden können, dass sollte aber ein Richter von Fall zu Fall entscheiden. Todesstrafe dient der Vergeltung, hat somit keinen sozialen Nutzen und gehört zur Straftheorie der absoluten Strafgründe."

Meinung 2: "Ich bin gegen Todesstrafe, da sie die Rechte des Menschen verletzen und keiner sollte das Recht haben zu entscheiden wer lebt und stirbt. Die Todesstrafe wird der Straftheorie der relativen Strafgründe zugeordnet, mit dem Ziel der Prävention, damit künftige Verbrechen verhindert werden. Spezialprävention besagt, dass es zu einer Vorsorge kommt, dass der Täter nicht erneut straffällig wird. Täter sollten nicht umgebracht, sondern erzogen werden."

Meinung 3: "Todesstrafe ist unmenschlich, da man mit der Verhängung und Durchführung der Todesstrafe "Gott spielt", indem man über Leben und Tod entscheidet. Das sollte niemand dürfen.
Außerdem kann man ein Verbrechen nicht mit einem anderen Verbrechen begleichen. Mord bleibt Mord, auch wenn der Statt ihn durchführt, allerdings sind die Gefühle der betroffenen, die beispielsweise einen Menschen verloren haben, nachvollziehbar.
Todesstrafe kann der relativen Strafgründen zugeordnet werden. Generalprävention bedeuted, dass die Todesstrafe ausgeführt wird, um potenzielle Täter  abzuschrecken."

Meinung 4: "Todesstrafe sollte es nicht geben, da sie genau so ein Verbrechen ist und in keinem Fall eine Bestrafung. Durch die Durchführung der Todesstrafe entsteht eine neue Ungerechtigkeit. Täter sollten zwar die Konsequenzen für ihr Handeln tragen, aber nicht auf grausame Weise.
Todesstrafe dient der Spezialprävention (siehe Meinung 2)."

-Monique K.



Vorüberlegung zum Thema: "Todesstrafe" (Part 1)

Gedanken zur Todesstrafe

Unsere erste Aufgabe bestand darin, Vorkenntnisse und Meinungen zum Thema Todesstrafe festzuhalten.

1.a)
Zunächst wurde uns ein Bild gezeigt und wir sollten unsere Eindrücke festhalten. Das Bild zeigt ein Hinrichtungszimmer für letale Injektionen im Staatsgefängnis von Huntsville, Texas.
Es war ein Bett abgebildet mit Schnallen, um den Verurteilten festzuhalten. Außerdem sieht man ein Fenster, wir stellen uns vor, dass es ein unangenehmes Gefühl sein muss beobachtet zu werden.
Unsere Gedanken sind recht ähnlich. Der Raum sieht klein, steril und dunkel aus. Er hat eine kalte Atmosphäre. Wir denken, dass der Verurteilte darin ängstlich und panisch ist.
Zudem fallen uns noch Stichwörter wie Krankheit und Folter ein, wahrscheinlich aufgrund der Tatsache, dass das Bett an ein Zwangsbett aus der frühen Somatotherapie in der Psychiatrie erinnert, bei dem Patienten mit Schnallen und Gurten an ein Bett gefesselt wurden.

1.b)
Die Todesstrafe unterscheidet sich erheblich von anderen Arten der Strafe. Obwohl zum Beispiel auch Strafarbeitseinsätze damals zum Tod führen konnten, liegt der Schwerpunkt der Todesstrafe auf der direkten Eliminierung eines Verbrechers. Eine solch endgültige Strafe lässt keine Möglichkeit zu, dass sich der verurteilte noch nützlich für die Gesellschaft machen kann.
Die Strafe verletzt das wichtigste Menschenrecht - das Recht auf Leben. Es bedeutet außerdem, dass jemand dazu legitimiert ist, über Leben und Tod zu entscheiden.

-Monique K.

Was ist die Todesstrafe?

Die Todesstrafe

Die Todesstrafe bezeichnet die Bestrafung mit dem Tod durch das wirkende Gesetz.

In Deutschland ist sie laut Art. 102 GG des Grundgesetzes und des EU-Rechts, welches über den Gesetzen einzelner Nationen steh abgeschafft. In der europäischen Grundrechtcharta Artikel 2 Absatz 2 wird festgelegt, dass niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf.
Außerdem gibt es das 13.Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches besagt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Es gibt zwar in der hessischen Verfassung einen Abschnitt der besagt, dass im Falle von schweren Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann - daher wird dennoch behauptet, dass es die Todesstrafe in Deutschland gibt - allerdings gilt hier wieder, das EU-Recht steht über dem Landesrecht und somit ist Artikel 2 der hessischen Verfassung, der die Todesstrafe erlaubt, nicht rechtsgültig.

-Monique K.

Quellen
https://www.juraforum.de/lexikon/todesstrafe
http://faktenfinder.tagesschau.de/hintergrund/todesstrafe-deutschland-hessen-101.html


Montag, 16. April 2018

Warum machen wir das überhaupt?

Herzlich Willkommen 

 Auf unseren Blog zum Thema "Todesstrafe"!

Im Rahmen des Ethik -Unterrichts haben wir die Aufgabe bekommen, die Frage 
"kann Todesstrafe gerecht sein" näher zu beleuchten und die gewonnen Erkenntnisse in einen Blog festzuhalten .
In den folgenden Posts werden verschiedene Lernaufgaben von unserer Gruppe,  bestehend aus vier Personen, bearbeitet.

Wir hoffen unser Blog kann euch neue Denkeanstöße geben!

-Monique K., Lisa J., Sarah H., Tra Mi T.